Ein neues Jahr

Ein turbulentes Jahr 2016 liegt hinter uns. Ein Jahr mit kleinen und großen Erfolgserlebnissen, Veranstaltungen und Projekten die wir, gemeinsam mit Euch, erfolgreich umsetzen konnten.

Wir danken Euch und allen die uns geholfen haben, dass ihr unser kleines Frankfurt so viel freundlicher macht und Menschen mit anderen kulturellen Hintergründen mit Respekt und Toleranz begegnet, ihnen mit Eurem ganz persönlichen Engagement Zuversicht und Hoffnung schenkt – es ist das wertvollste Geschenk das wir geben können!

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Für 2017 wünschen wir Euch alles Liebe, Gesundheit, ganz viel Kraft für alle Eure Vorhaben, positive Erfahrungen und jede Menge Freude!

Wir freuen uns darauf mit Euch auf ein aktives, friedvolles und vor allem durch Menschlichkeit geprägtes Miteinander im Jahr 2017 zu blicken.

 

3. Workshop Sprachanimation

unabhängige didaktische Einheiten erarbeiten und anwenden sind bei Gruppen mit unterschiedlicher Dauer des Unterrichts ein probates Mittel im Unterricht. Durchgeführt wird das Seminar durch Alexander Grimm.

 

Wo: Sprachzentrum der ViADRINA 15233 Frankfurt (Oder), August-Bebel-Strasse, R110

Um Anmeldung wird gebeten unter folgendem Link: Anmeldung

Gefördert durch:

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Wohnsitzauflage — Residenzpflicht: Ein Bearbeitungsstand der Angst macht!

Manchmal schlägt es ja dem Fass den Boden aus und die Residenzpflicht holt dich wieder ein…..Das steht so im Entwurf des Integrationsgesetzes. Als wenn das nicht schon schlimm genug wäre!!!
Gesetzentwurfstext Artikel 5 Absatz §12 Aufenthg.
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Wohnsitzregelung
(1) Zur Förderung seiner nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist ein Ausländer, der als Asylberechtigter, Flüchtling im Sinne von § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes oder subsidiär Schutzberechtigter im Sinne von § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes anerkannt worden ist oder dem nach § 22, § 23 oder § 25 Absatz 3 erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, verpflichtet, für den Zeitraum von drei Jahren ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in dem Land seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) zu nehmen, in das er zur Durchführung seines Asylverfahrens oder im Rahmen seines Aufnahmeverfahrens zugewiesen worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer, sein Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder minderjähriges Kind eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnimmt oder aufgenommen hat, durch die diese Person mindestens über ein Einkommen in Höhe des monatlichen durchschnittlichen Bedarfs nach den §§ 20 und 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für eine Einzelperson verfügt, oder eine Berufsausbildung aufnimmt oder aufgenommen hat oder in einem Studien- oder Ausbildungsverhältnis steht.
—–
Ende des Auszug soweit.
Im Absatz 7 des Entwurfes in obigen Artikel 5 §12 ist dann weiter zu lesen:
Auszug aus dem Text:
—-
(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten nicht für Ausländer, deren Anerkennung oder erstmalige
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im Sinne des Absatzes 1 vor dem 1. Januar 2016 erfolgte.
—–
 
Ende.
 
Man kann zur Residenzpflicht oder Wohnsitzauflage stehen wie man will, aber das in Verwaltungen nach einen nicht beschlossenen Gesetz gehandelt wird!!!! Das ist leider Fakt. Es gibt aktuelle einen Antrag des Landes Mecklenburg – Vorpommern diesen Passus anzupassen und auf ein aktuelles bzw. zukünftiges Datum zu ändern.

2. Workshop Sprachanimation

Einführung in die Sprachanimation

Der zweite Workshop der Reihe „Sprachanimation“ für ehrenamtliche Lehrer in Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum der Europauniversität ViADRINA findet am Dienstag den 07.06.2016 um 18.00 Uhr statt.

 

Wo: Sprachzentrum der ViADRINA 15233 Frankfurt (Oder), August-Bebel-Strasse, R110

Um Anmeldung wird gebeten unter folgendem Link: Anmeldung

Gefördert durch:

 

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Brandenburger Integrationspreis 2016

Am 29.01.2016 haben wir den Integrationspreis des Landes Brandenburg 2016 gemeinsam mit einer anderen Initiative aus Brandenburg erhalten. Das hat uns sehr gefreut und spornt uns an weiter zu machen und es auch besser zu machen. Es fand eine sehr schöne Veranstaltung in Frankfurt (Oder) statt bei welcher der Preis überreicht wurde. Danke an den Fotograf Herrn Winfried Mausolf für das Foto und vielen Dank für die Glückwünsche.

Foto: Winfried Mausolf (www.mausolf-fotodesign.de)

Foto: Winfried Mausolf (www.mausolf-fotodesign.de)

Hier gehts zur Presseerkärung.

 

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Weihnachten, Weihnachten steht vor der Tür…..

Weihnachtsgeschenke für unsere Flüchtlingskinder in Frankfurt (Oder)
In den letzten Wochen und Monaten nehmen wir in Frankfurt (Oder) täglich viele Familien mit Kindern auf, die vor Krieg und Terror aus ihrer Heimat fliehen und nach oft traumatischen Erfahrungen bei uns Schutz und Zuflucht suchen.
Wenn Menschen vor Krieg und Gewalt fliehen müssen, verlieren sie oft von einer Minute zur nächsten alles, was ihnen einmal lieb und teuer war. Plötzlich fehlt es am Nötigsten, es herrschen Chaos und Verzweiflung.
Wir wollen gemeinsam mit Ihnen, den Kindern zu Weihnachten eine kleine Freude machen.
Wenn Ihnen der warmherzige Gedanke trägt, diesen Kindern, die Schlimmes durchgemacht haben, Freude zu schenken dann helfen Sie uns bitte !
Wie können Sie uns helfen?
Wir benötigen kleine Weihnachtspäckchen im Wert von max. 5 EUR !
Die Päckchen sollten geschlechtsneutral und fertig gepackt sein!
Wo können Sie Ihre Spende abgeben?
Bitte geben Sie Ihre Spende bei der Firma SDG, Perleberger Straße 5, 15234 Frankfurt (Oder) im SMC ab. . Bei Rückfragen können sie sich gerne an Herrn Klähn Tel.: 01714705882.
Dank Ihrer Hilfe, werden wir das gleiche Strahlen ins Gesicht zaubern, das man von den eigenen Kindern kennt!
Das ist eine Gemeinschaftsaktion von
Frankfurt zeigt Herz
und
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