Wichtiger Hinweis für Geflüchtete bei Ausweisverlängerung laufenden Verfahren

Kennt ihr das, ihr seit Flüchtlinge mit „Aufenthaltsgestattung“ und habt gegen einen negativen Bescheid geklagt (nicht „offensichtlich unbegründet abgelehnte Asylanträge“). Nun läuft das Ausweispapier ab und die zuständige Ausländerbehörde (ABH) verlängert euren Ausweis zwar, aber aus der „Aufenthaltsgestattung“ wird eine „Duldung“?

Viele Geflüchtete klagen gegen Bescheide vor dem Verwaltungsgerichten gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtling (BAMF). Durch das hohe Aufkommen an Klagen vor den Verwaltungsgerichten und gleichzeitiger Aufstockung von Personal beim BAMF kann es vorkommen, das die zuständige ABH zwar von der negativen Entscheidung des BAMF weis, da die Informationen direkt an die ABH geht, aber nicht von der eingereichten Klage beim Verwaltungsgericht.
Wenn während einer laufenden Klage bei der Verlängerung der Papiere aus einer „Aufenthaltsgestattung“ eine „Duldung“ durch die ABH gemacht wird, dann mit Nachweis der eingereichten Klage (Klage oder Nummer des Verwaltungsgerichtes) widersprechen bzw. zur Ausweisverlängerung mit dem Nachweis der eingereichten Klage gehen.

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